
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB X
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Sie dabei, die Pflege zu Hause sicher und gut zu gestalten.
Im persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre aktuelle Pflegesituation, Ihre Fragen und alles, was Ihnen im Pflegealltag wichtig ist.
Für wen ist der Beratungsbesuch vorgesehen?
Der Beratungsbesuch richtet sich vor allem an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.
Für sie ist der Besuch regelmäßig vorgeschrieben. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Personen, die Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, können einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung auf Wunsch auch vierteljährlich in Anspruch nehmen.
Was wird beim Beratungsbesuch besprochen?
Beim Beratungsbesuch geht es um Ihre konkrete Pflegesituation im Alltag.
Besprochen werden können zum Beispiel Fragen zur Versorgung, zum Umgang mit Belastungen, zu Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und zu möglichen Veränderungen in der häuslichen Pflege.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Für privat Pflegeversicherte trägt das jeweilige private Versicherungsunternehmen die Kosten